Wir müssen dafür sorgen, das unsere Kinder starke Schultern bekommen, denn wir hinterlassen ihnen eine schwere Last.

Vereinssatzung ASE e.V.

§ 1 Name und Sitz

Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden als

ASE-philippines  Verein zur Förderung von Schule und Bildung in den Philippinen

Association for school and education in the philippines........... e. V.

Er hat seinen Sitz in ... -Aachen-.

Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2 Vereinszweck

Zweck des Vereins ist:

Ausstattung der Schulen mit schulischen Lehrmitteln, Gerätschaften, Materialien und

Akquirieren und Einsammeln von (Geld und Sach-) Spenden. Kleidung, Spiele und Spielsachen für Kinder und Jugendliche,technischem Equipment.

Vermittlung von Patenschaften für Schüler/innen der elementary – high-school oder college und University an Bürger der EU. (vorlaüfig nur EU). Diese Patenschaften sind vergleichbar mit privaten Stipendien.

Logistische Unterstützung der Paten bei Besuchen ihrer Patenkinder.

Überwachung des Einsatzes der organisierten Mittel für Um und Neubau / Renovierung von staatlichen Schulen, durch den Vorstand und/oder Gründungsmitglieder.

Vorort werden handwerkliche Aufträge ausschließlich an jeweils geeignete, ortsansässige Firmen zu humanen Konditionen nach dem Vorbild „fair-trade“ vergeben.

Nutzung von Solar Energie und biogas wird vorrangig vermittelt und unterstützt.

Mittel und langfristige Ziele:

Erwerb/Pacht von Land für die Sicherstellung der Beköstigung in den Schulen und Unterstützung von besonders bedürftigen mit „eigener Ernte“. Die Agrar-Flächen sollen darüber hinaus zu schulischen und Ausbildungszwecken Nutzung finden. Die Übereignung vom Verein an die Schulen bzw. Gemeinde (barangay) muss Zweckbindung gem. phill. Gesetzgebung beinhalten.

Die durch den Verein geförderten Schulen sollen gegenseitige Patenschaften und Kontakte pflegen mit gegenseitigen Besuchen in den Ferien - hierfür können landestypisch- Unterkünfte wie kleine Feriendörfer „Bamboo-Hütten“ errichtet werden.

Es werden weder religiöse noch politische Ziele verfolgt.

Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch einsammeln von Mitgliedsbeiträgen aktiver und passiver Mitglieder.

Kontakt zu den entsprechenden phill. Schul-Komitees, Vereinigungen und dem departement of education.

Geld von Spendern und Sponsoren, Sachspenden die der schulischen und/oder Berufs-Ausbildung dienlich sind.

Enge Kontakte zu den jeweiligen Bürgermeistern/innen und Schuldirektoren/innen der phil. Städte und Ortschaften der in einzelnen Projekten zu fördernden Schulen/Schüler

Schwerpunkte sind bis zum anders lautenden Beschluß die Bereiche Samar, Cebu, Leyte, Dumaguete, Nord und Süd-Mindanao.

 § 3 Selbstlosigkeit

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts ”Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung.

Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 4 Mitgliedschaft

Mitglied kann j e d e volljährige natürliche oder juristische Person werden. Dem schriftlichen Aufnahmeantrag kann der Vorstand innerhalb eines Monats widersprechen. Minderjährige müssen durch den Erziehungsberechtigten mit vertreten sein (schriftliche Einverständnis-Erklärung).

Die Mitgliedschaft endet mit Tod, Austritt oder Ausschluss aus dem Verein.

Der Austritt kann nur zum Ende eines Kalenderjahres erfolgen und muss 3 Monate vor dem Jahresende schriftlich mitgeteilt werden.

Es werden Mitgliedsbeiträge erhoben. Über die Fälligkeit und Höhe entscheidet die Mitgliederversammlung.

Bei groben Verletzungen der Vereinspflichten, z. B. Nichtzahlung des Mitgliedsbeitrags trotz einmaliger Mahnung, kann der Vorstand den Ausschluss eines Mitglieds beschließen.

§ 5 Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn sie ordnungsgemäß einberufen wurde.

Sie fasst mit der einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder Beschlüsse oder Satzungsänderungen, eine Änderung des Vereinszwecks sowie eine Auflösung des Vereins bedürfen einer 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Mitglieder, die sich der Stimme enthalten, werden behandelt wie nicht erschienene.

Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden protokolliert und von einem Vorstandsmitglied und dem Schriftführer unterschrieben.

Aufgaben der Mitgliederversammlung:

-          Entgegennahme des Jahresberichts des Vorstands und Beschlussfassung über den Vereinshaushalt.

-          Satzungsänderungen, Änderungen des Vereinszwecks und Auflösung des Vereins

-          Bestimmung der Anzahl und Wahl der Revisoren sowie Entgegennahme deren Berichts

§ 6 Vertretungsberechtigter Vorstand gem. § 26 BGB

6.1Der Vorstand besteht aus  dem ersten, dem zweiten und dritten Vorsitzenden sowie dem Schatzmeister. Jedes Vorstandsmitglied ist einzeln zur Vertretung des Vereins berechtigt.

6.2 Der Beirat als beratendes Gremium kann bis 3 Mitglieder haben. Seine Aufgabe ist die Beratung bei allen Aktivitäten und Projekten auf den Philippinen. 

§ 7 Geschäftsführender Vorstand / Beirat

Der Vorstand ist für alle Vereins Angelegenheiten zuständig, die nicht durch Satzung ausdrücklich der Mitgliederversammlung zugewiesen sind.

Er  fasst Beschlüsse  mit einfacher Mehrheit, hierüber werden schriftliche Protokolle angefertigt. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Vorstandsmitglieder anwesend sind, hiervon mindestens eines der vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder.

Die einzelvertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder sind an die Mehrheitsbeschlüsse des Vorstands gebunden.

Der Vorstand bleibt bis zur Wahl (gem. § 27BGB aus wichtigen Gründen möglich) eines neuen Vorstandes im Amt. Wichtige Gründe sind sämtliche von der Satzung abweichenden Aktivitäten oder Maßnahmen eines oder mehrerer Vorstandmitglieder, die dem Sinn, Zweck  und Ziel des Vereins der deutschen oder der philippinischen Rechtssprechung, widersprechen.

Vorstandsmitglieder können ausscheiden: aus gesundheitlichen, aus Altersgründen oder Tod Die Mitgliederversammlung ersetzt durch Neuwahl eine/n Nachfolger/in.

Vorstandsmitglieder dürfen für Ihre Tätigkeit eine angemessene Vergütung erhalten.

Der Vorstand ist berechtigt, eine/n Geschäftsführer/In mit der Erledigung der laufenden Vereinsgeschäfte zu betrauen.

Der Vorstand lädt schriftlich (aus Kostengründen - per Email) zwei Wochen im Voraus, mindestens einmal im Jahr zur Mitgliederversammlung ein. Dabei ist die vom Vorstand festgesetzte Tagesordnung mit zuteilen.

Die Mitglieder haben die Einladung per e-mail innerhalb von 3 Werktagen zu bestätigen bzw. ab zu sagen. Sollte dies nicht der Fall sein, wird die Einladung per Post zugestellt.

Stehen der Eintragung im Vereinsregister oder der Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das zuständige Finanzamt bestimmte Satzungsinhalte entgegen, ist der Vorstand berechtigt, entsprechende Änderungen eigenständig durchzuführen.

§ 8 Revision

Die Mitgliederversammlung wählt mindestens eine/n Revisor/in. Die Aufgaben sind die Rechnungsprüfung und die Überprüfung der Einhaltung der Satzungsvorgaben und Vereinsbeschlüsse.

§ 9 Auflösung / Wegfall des steuerbegünstigten Zwecks

Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die

Ärzte für die Dritte Welt / Philippinen-Projekte

Offenbacher Landstraße 224

60599 Frankfurt am Main

 

die  es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige Zwecke in Mindanao zu verwenden hat.

§ 10 Schiedsvertrag

Anliegender Schiedsvertrag ist Bestandteil der Satzung.

 

Aachen, den 21.08.2008

 

Vorstehende Satzung wurde errichtet und beschlossen durch die Gründungsversammlung

(C)by Verein zu Förderung von Schule und Bildung in den Philippinen

Association for school and education in the philippines

Nachdruck, auch auszugsweise, ohne Genehmigung ist untersagt